Unstimmigkeit zwischen dem Islamischen Religionsunterricht und dem Kerncurriculum

Unstimmigkeit zwischen dem Islamischen Religionsunterricht und dem Kerncurriculum

Autor: Massud Reza

element5-digital

Ich möchte vorwegsagen, dass ich für einen verbindlichen Ethikunterricht in der Schule bin, der alle Kinder (ob muslimisch oder nichtmuslimisch) miteinbezieht und eine Diskussion über die verschiedenen Religionen, Kulturen, Traditionen sowie über Werte und Humanismus ermöglicht. Weil aber ein solcher Ethikunterricht nicht in jedem Bundesland auf den Lehrplan steht (Bildungssache ist eben Ländersache), konzentriert man sich weiterhin auf konfessionsgebundenen Religionsunterricht, der unterschiedliche Akzente setzt. Wie sieht es mit einem Religionsunterricht aus, der vom Staat und den Religionsgemeinschaften ausgehandelt werden soll?

Schulen in Deutschland sind als Bildungsinstitutionen, genauso wie die Bürger/innen des Landes, dem Grundgesetz als Werte – und Rechtsordnung verpflichtet. Schließlich dürfen in den Schulen keine Inhalte vermittelt werden, die sich im Widerspruch zum Grundgesetz befinden. Bereits im ersten Absatz des Grundgesetzartikels 7 zeigt sich, wer die Autorität in Schulangelegenheiten besitzt: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“ (Art. 7, Abs.1). Die Kontrollfunktion des Staates in den Schulen muss sich vordergründig damit auseinandersetzen, dass Werte des Grundgesetzes Bestandteil des staatlichen Schulunterrichts werden und dabei denke ich primär an: Die Menschenwürde, die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie die freie Persönlichkeitsentfaltung.

Aktuell bahnt sich in Niedersachsen ein Konflikt an, der vorerst keine Einigung der Streitparteien in Aussicht stellt. Es geht um die Bestimmung der Inhalte des islamischen Religionsunterrichtes in den Grundschulen. Um festzulegen, welche Inhalte der Religion unterrichtet, vernachlässigt oder gar einen Schwerpunkt bilden, braucht der Staat dafür Ansprechpartner. Da der deutsche Staat aus Gewohnheit, Faulheit, Unwissenheit (ich weiß es ehrlich nicht), immer wieder auf dieselben islamischen Gesprächspartner (die Verbände) in Bezug auf Organisierung von muslimischen Leben in Deutschland zurückkommt, sollte man nicht naiv und überrascht reagieren, wenn sich deutliche Widersprüche in den Verhandlungen ergeben. Der Blogger „Schmalle und die Welt“ hat über die Verbände eine gut lesbare und bündige Darstellung verfasst.1

Das Bundesland Niedersachsen sieht ein Kerncurriculum für Grundschulen vor, worin insbesondere Kompetenzen auf der persönlichen und sozialen Ebene gestärkt und vermittelt gehören. Gerade ein geisteswissenschaftliches Fach wie Religion (aber auch Philosophie) kann einen adäquaten Umgang mit gesellschaftlichen Fragen anbieten. Daher ist es mir absolut schleierhaft, wieso bestimmte gesellschaftliche Fragen aus dem Unterricht ausgeklammert werden sollen. Der DITIB-Vorsitzende in Niedersachsen, Ali Ünlu, wehrt sich dagegen, dass das Thema der Homosexualität bzw. der „sexuellen Vielfalt“ in den islamischen Religionsunterricht integriert werden soll. Seine simple Begründung geht darauf zurück, dass Homosexualität im Islam verboten sei. Abgesehen von den unterschiedlichsten Lehrmeinungen, vor allem in Bezug auf die Geschichte von Lot im Koran, frage ich mich, ob das Kerncurriculum wirklich umgesetzt werden kann bzw. ob man ihm gerecht wird?

Ein kurzer Blick in den Lehrplan reicht vollkommen, um sich mal den Widerspruch konkret vor Augen zu führen: „Im Rahmen des islamischen Religionsunterrichts sind folgende Zielsetzungen ausschlaggebend:

Erwerb von Grundkenntnissen über die eigene Religion und Entwicklung einer persönlichen religiösen Sprache

Förderung der Kritikfähigkeit, sodass die Schülerinnen und Schüler Religionsmündigkeit erlangen

Förderung der Akzeptanz und Toleranz in der Begegnung mit Menschen anderer Religionen, Kulturen, Auffassungen oder Lebensweisen

Vermittlung ethischer Handlungsmaßstäbe anhand von Koran und den Überlieferungen (Ḥadīṯen) wie

– Bewahrung der Schöpfung

– Barmherzigkeit

– Gerechtigkeit

– Achtung und Toleranz“ 2

Nehme ich diese Ansprüche ernst, weil ja wie angeführt ein gewichtiger Wert auf die Zielsetzungen gelegt wird, die als „ausschlaggebend“ bezeichnet werden, wieso soll „sexuelle Vielfalt“ kein Teil des koedukativen Unterrichts werden? Sprechen denn nicht gerade letzteren Punkte, wie „Bewahrung der Schöpfung, Barmherzigkeit, Gerechtigkeit sowie Achtung und Toleranz“ für die Thematisierung von Homosexualität? Folgerichtig wäre doch die Homosexualität von einem islamischen Standpunkt aus betrachtet, nicht verurteilenswert. Zugegeben, das Kerncurriculum befindet sich noch im Status „in Bearbeitung“, aber ich gehe nicht davon aus, dass der eben zitierte, sehr wichtige Passus gestrichen wird.

Ebenso ist es soziale Realität, dass unsere Gesellschaft nicht nur religiös und kulturell, sondern auch sexuell plural aufgestellt ist. Und dies kann meiner Ansicht nach auch ihren Platz im Unterricht finden, ja wieso denn nicht auch im islamischen Religionsunterricht? Für eine theologische Abhandlung ist hier nicht der Platz, aber ich verweise herzlich gerne auf den schwulen Imam aus Frankreich Ludovic Mohammed Zahed, der sich dem Thema der Homosexualität im Islam bereits seit vielen Jahren theologisch annimmt. Auch nicht alle Islamverständnisse schließen Homosexuelle aus. Gerade die Ibn Rushd – Goethe Moschee ist mit der Etablierung eines LGBTIQ-Kompetenzzentrums beschäftigt, was sich an homosexuellen Menschen richtet.

Da man weder in Niedersachsen noch in anderen Bundesländern auf die DITIB und anderen Islamverbänden als Gesprächspartner für solche schulischen, organisatorischen oder politischen Angelegenheiten gänzlich verzichten möchte, werden anscheinend die Probleme mit den Verbänden geflissentlich übersehen oder man möchte einfach nichts davon wissen. Bereits im Januar dieses Jahres fand eine von der DITIB eigens organisierte Islamkonferenz in Köln-Ehrenfeld statt, bei der Vertreter der Muslimbruderschaft dabei waren, die man als Mutterorganisation des modernen Islamismus bezeichnen kann. Deshalb ist die Etablierung eines islamischen Religionsunterrichts in der Grundschule, organisiert mit der DITIB, nicht von diesen politischen Zusammenhängen zu lösen, wenn man eindeutig sieht, dass es eine personelle, finanzielle sowie ideologische Auslandsabhängigkeit von der Türkei gibt. Die Türkei selbst wiederum befindet sich momentan in einem Demokratieauflösungsprozess und auch Menschenrechtsverletzungen sind dort nicht zu übersehen.

Vielleicht wäre es deshalb mal an der Zeit, an anderen politischen Lösungen zu denken, immerhin geht es um die Bildung von Kindern, Enkelkindern und weiteren Generationen, denen man in erster Linie Werte der Menschlichkeit und des gesellschaftlichen Miteinanders vermitteln müsste.

1 Dazu verweise ich auf seinen Blog-Artikel: http://schmalleunddiewelt.blogsport.de/2016/12/20/die-muslimbruderschaft-deutschland-die-dachverbaende/ (Letzter Abruf: 22.02.2019)

2 Vgl. Niedersächsisches Kultusministerium: (http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/kc-iru-2010.pdf , S.8) Letzter Abruf: 25.02.2019

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