Fassen zwei Menschen den Beschluss, sich voneinander zu trennen bzw. scheiden zulassen, stehen wir Ihnen als Ibn Rushd – Goethe Moschee bei diesem schwierigem Schritt zur Seite. Eine Scheidung bedeutet das Ende eines Lebenstraumes, der auf Dauer angelegt wurde und nun als gescheitert gelten muss. Was ein Partner als Befreiung interpretiert, mag der andere als persönliches Versagen ansehen, oder sich einsam und verlassen fühlen. Eine dauerhafte Milde und Güte der sich trennenden Partner einander gegenüber ist Teil des Ziels einer Scheidung und wir als Moscheegemeinde stehen dafür den Partnern mit Rat und Tat zur Seite.
Es ist unumstößliche Position unserer Gemeinde, dass sowohl Männer als auch Frauen, bzw. die beiden gleichgeschlechtlichen Partner einer Ehegemeinschaft, die Scheidung einreichen können. Wünscht ein Ehepartner oder beide dies, kann eine religiöse Scheidung bei uns in der Moschee vollzogen werden. Wir führen diese religiöse Scheidung allerdings erst dann durch, wenn eine Scheidungsurkunde eines deutschen Gerichts vorliegt, also die Ehe bereits rechtskräftig geschieden ist. Damit sind sowohl die Wartezeit als auch das Sorgerecht zivilrechtlich geregelt und werden von uns nicht angefochten.
Ehen, die nur religiös geschlossen wurden, haben in Deutschland rechtlich keine Wirksamkeit. Da es jedoch vermehrt Anfragen von Menschen gibt, die in ihren Heimatländern nur religiös getraut wurden und für die eine religiöse Scheidung spirituell wichtig ist, bieten wir auch diesen Menschen an, sich in unserer Moschee unter Anwesenheit von Zeugen scheiden zu lassen. Eine solche Scheidung hat nur religiöse Wirkung, keine zivilrechtliche.
Bei Fragen und Interesse melden Sie sich bitte bei unserem Imam Mohamed El-Kateb: mok@irg-moschee.de