Der Berliner CSD ist jetzt offiziell „halal“

Der Berliner CSD ist jetzt offiziell „halal“

Die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee von Seyran Ates hat die Pride-Parade am Samstagmittag vor dem Start als zulässig nach islamischem Recht erklärt.


Premiere in Berlin: Moschee-Gründerin Seyran Ates (re.) überreichte den CSD-Veranstaltern erstmals ein „halal“-Zertifikat (Bild: Klaus Lederer / twitter)

Die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee hat zum Auftakt der CSD-Parade in der Hauptstadt dem Vorstand des Berliner CSD e.V. am Samstag ein „halal“-Zertifikat überreicht. Dieses bescheinigt der LGBTI-Demonstration, den islamischen Anforderungen an Sitte und Moral vollumfänglich zu entsprechen.

„Die Überreichung des Zertifikats ist mir eine Herzensangelegenheit“, erklärte dazu die Geschäftsführerin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, Seyran Ates. „Viel zu lange wurden viel zu viele Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung beleidigt, angegriffen und unterdrückt, auch im Namen des Islam.“

Die liberale Reformmuslimin und Rechtsanwältin gründete 2017 die Moschee im Berliner Ortsteil Moabit, in der Männer und Frauen gemeinsam beten und muslimische LGBTI ausdrücklich willkommen sind (queer.de berichtete). In der vergangenen Woche wurde Ates vom Hauptstadt-CSD mit dem diesjährigen „Soul of Stonewall Awards“ (SoSA) ausgezeichnet (queer.de berichtete).

„Queer sein und Muslim sein sehr gut vereinbar“

„Wir sind der absoluten Überzeugung, dass sich queer sein und Muslim sein sehr gut miteinander vereinbaren lassen“, erklärte Seyran Ates. „Am Ende sind wir alle Geschöpfe eines liebenden und barmherzigen Gottes. Und wie kann für einen solchen Gott die Liebe zwischen zwei Menschen haram, also verboten, sein?“ Im Koran bestätige Allah, dass er die Menschen als Partnerwesen erschaffen habe und zwischen ihnen Liebe und Zärtlichkeit hervorbringe, so die Moscheegründerin. „Diese Aussage ist nicht an eine sexuelle Orientierung oder das Geschlecht der Liebenden geknüpft. Denn die Liebe ist universell.“

„Halal“ ist ein arabisches Wort und kann mit „erlaubt“ übersetzt werden. Es bezeichnet alle Dinge und Handlungen, die nach islamischem Recht zulässig sind. Als Dritte der fünf Kategorien menschlicher Handlungen in der islamischen Rechtswissenschaft steht „halal“ zwischen „haram“ (verbotenen) und „fard“ (pflichtmäßigen) Handlungen. (cw)

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