Aberglaube

Aberglaube

von Christian Awhan Hermann

Im Dezember des letzten Jahres bin ich sehr häufig über den arabischen Begriff „Schirk“ gestolpert. Auf diversen Internetseiten und in verschiedenen Onlineforen wurde von zumeist selbsternannten Expert*innen zuhauf das Feiern von Weihnachten als „Schirk“ bezeichnet, gern dann in einem Atemzug auch als „Aberglaube“. Überhaupt – so wurde gern dann auch vollmundig erklärt und betont und bekräftigt – alles was nicht zum Islam gehöre, was von Andersgläubigen praktiziert werde, alles andere außer die von ganz wichtigen Experten erlaubten religiösen Praktiken des Islam würden als „Schirk“ und als Aberglaube gelten. Wer nicht exakt den islamischen Regeln entsprechend lebe, sei dann auch gleich ein Ungläubiger, ein Höllenfeuerkandidat und eine Inkarnation des Teufels obendrein.

Ich bin relativ neu im Islam, aber bei all diesen Behauptungen musste ich spontan erst einmal den Kopf schütteln. Ich kam ins Grübeln und dachte: „Hat das eine islamtheologische Grundlage? Oder ist das einfach nur eine wildwuchernde Auswirkung von identitärer Religionspolitik?“. Ich wollte mehr wissen über „Schirk“ und Aberglauben im Islam.

„Schirk“ taucht in den Mekka-Suren nicht auf. Erst in den medinensischen Suren taucht „Schirk“ als die „schlimmste Form des Unglaubens“ auf.

In Sure 4, Vers 48 steht:

„Gott vergibt nicht, dass man ihm (andere Götter) beigesellt. Jede geringere Sünde vergibt er, wenn er will. Wenn einer (dem einen) Gott (andere Götter) beigesellt, hat er (damit) eine gewaltige Sünde ausgeheckt.“

Der Begriff „Schirk“ entspricht in seiner Bedeutung also einer Beigesellung anderer Göttlichkeit zu Allah oder Zuschreibung von Göttlichkeit auf etwas anderes als Allah. „Schirk“ ist also Götzenverehrung, Polytheismus, Abgötterei oder etwas Ähnliches.

Die ursprüngliche Wortwurzel von „Schirk“ hat die Bedeutung „teilnehmen“ bzw. „Anteil haben“. Also bedeutet „Schirk“, Andere oder Anderes an der Einzigartigkeit Gottes teilnehmen zu lassen oder dieser Einzigartigkeit zuzuschreiben.

Im Allgemeinen verstand man zur Zeit des Propheten Mohammed (Friede sei auf ihm) unter „Schirk“ den Götzenkult der Araber, beispielsweise die Anbetung von Gegenständen oder Naturerscheinungen oder auch den rund 360 Götterabbildungen in der Kaaba in Mekka, bevor diese Götzen bei der Eroberung Mekkas durch die Muslime vernichtet wurden.

In der islamischen Theologie nach dem Tod des Propheten Mohammed (Friede sei auf ihm) wurde dann auch die christliche Trinitätslehre als „Schirk“ angesehen, weil die Idee der Dreifaltigkeit nämlich Polytheismus, also Vielgötterei sei.

„Schirk“ bezieht sich dabei – so stellt es sich für mich dar – immer auf einen universellen theologischen Anspruch des islamischen Glaubens. Danach sei die Gottesdeutung in Form von Allah ist die einzig wahre und erlaubte – und die Religionsausübung des Islam sei allein und exklusiv gültig.

Über Jahrhunderte hinweg wuchs daher die islamische Bedeutung von „Schirk“ bis heute ins völlig Kuriose. Kulturelle Sitten und Gebräuche, die längst irgendwelche religiösen Grundlagen verloren hatten, wurden in dem Eifer der Islamisierung von vielen Ländern zu „Schirk“ erklärt. Was am Ende dazu führte, dass für diverse Muslime letztlich alles das „Schirk“ ist, was andersreligiös ist – auch die Religionsinhalte der anderen monotheistischen Glaubensrichtungen.

Doch auch der Begriff „Aberglaube“ kam immer wieder vor in den „Expertenmeinungen“, die ich gelesen habe. Also beschäftigte ich mich auch damit.

Im sogenannten „Volksislam“ werden Amulette, Talismane, Tätowierungen, Zauberformeln und sogar Koranverse als magische Gegenstände verwendet, um den sogenannten „Bösen Blick“ abzuwehren. Um Krankheiten oder Diebstahl zu verhindern. Um Glück und Erfolg zu bringen.

Auf YouTube kann man* beispielsweise Videos mit in Schleife gestellten Koranrezitationen finden, die Schutz vor Unheil oder Dschinns oder einer schlechten Heirat bieten sollen. Das „Nazar-Amulett“ mit dem „Blauen Auge“ soll als Anhänger den Bösen Blick abwehren. Die „Hand der Fatima“ gilt als wirksamstes Schutzzeichen gegen Dschinns und gleichzeitig als Segensspender. Es gibt sogar Ledertäschchen mit eingenähten Koransuren, die als Amulette getragen werden und natürlich gegen Hexerei und sämtliche Krankheiten schützen sollen. Diese Aufzählung könnte ich jetzt endlos fortführen.

Vor einigen Tagen hat eine junge Frau aus Tunesien unsere Facebookseite kontaktiert. Sie berichtete, sie habe seelisch bedingte Angstzustände und Schlafstörungen. Doch das war nicht das Anliegen, das sie an uns formulierte. Ihr Problem war vielmehr der Aberglauben ihrer Nachbarn. Diese behaupteten, Geister oder gar der Teufel hätten von ihr Besitz ergriffen. Ihre Nachbarn drangsalierten sie mit verschiedenen Ideen, wie sie die Besessenheit wieder losbekäme. Und dieser Druck aus ihrem direkten Umfeld machte ihre Angstzustände nur noch schlimmer.

Das Schicksal diese Frau rührt mich zutiefst an. Abergläubische Mitglieder ihrer muslimischen Gemeinde erheben sich zu Experten, was die seelische Gesundheit dieser jungen Muslimin angeht. Dabei bräuchte sie doch nur ärztliche Unterstützung.

Das ist ein aktuelles Beispiel für realen Aberglauben im Islam. Bei meinen Recherchen zum Thema habe ich aber noch jede Menge andere abergläubische Traditionen ausgegraben.

Hunde sind natürlich wahlweise automatisch oder nur unter bestimmten Voraussetzungen Tierboten des Satans. Überhaupt sollte man* keine Haustiere im Haus halten, weil sonst die Engel das Haus nicht betreten. Man* muss mit dem linken Fuß zuerst auf die Toilette und mit dem rechten Fuß die Toilette verlassen und vorher auf jeden Fall ein kurzes Bittgebet sprechen, damit der Teufel nicht rein kommt. Moscheen soll man* natürlich dann unbedingt mit dem rechten Fuß zuerst betreten.

Ich erinnere mich übrigens noch gut, dass eine junge türkische Frau mir vor gut zwanzig Jahren freudestrahlend eröffnete, sie fände es ganz besonders toll, dass ich schwul sei, denn es brächte unter türkischen Muslimen Glück, wenn man* sich mit Homosexuellen oder Transleuten umgebe.

Viele Muslim*innen sehen islamischen Aberglauben automatisch als „Schirk“ an. Dabei verkennen sie jedoch, dass dieser Aberglaube bis tief in das hineinreicht, was traditionelle Muslim*innen als „zur Religion gehörig“ ansehen.

So gibt es im hanafitisch-sunnitischen Islam die Vorstellung, Musizieren und Singen sei verboten, denn es würde automatisch und zwangsläufig, ja quasi auf magische Weise, zu außerehelichem Geschlechtsverkehr führen – was aus meiner Sicht völlig an den Haaren herbeigezogen ist.

Apropos Haare: Das Haar von Frauen scheint ja automatisch hochmagische Verführungskünste zu besitzen, denn es soll ja unbedingt bedeckt und unter keinen Umständen sichtbar sein – eine Vorstellung, die sich in keiner belastbaren islamischen Quelle begründet findet.

Islamischen Überlieferungen zufolge soll Prophet Mohammed (Friede sei auf ihm) sogar angeblich gedacht haben, er sei verflucht worden und soll – laut einem Al-Buchari-Hadith – täglich fluchabwehrende Handlungen praktiziert haben. Al-Buchari berichtet auch von folgendem angeblichen Ausspruch:

„Wer Datteln am Morgen isst, dem wird weder Magie noch Gift schaden.“

Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob diese Überlieferungen korrekt sind oder nur Erfindungen zur Rechtfertigung abergläubischer Praktiken. Meine Recherchen zeigen mir jedoch einen Islam, der nach 1.400 Jahren seiner Existenz stark von abergläubischen Mustern durchzogen ist.

Der Höhepunkt dieses Aberglaubens scheint mir aber in der Auslegung und Handhabung des Begriffes „Schirk“ zu liegen. Während „Schirk“ ursprünglich unter Prophet Mohammed (Friede sei auf ihm) einfach nur die Ablehnung von Polytheismus war, wurde bis heute alles Mögliche zu „Schirk“.

Es gibt Koranverse, die eine Akzeptanz anderer monotheistischen und abrahamitischen Religionen nicht nur nahelegen sondern Muslim*innen hierzu auffordern. Solche Stellen der Schrift werden aber gern einmal „über Bord geworfen“, wenn man* dafür gegen Andersgläubige wettern kann oder damit sogar eine Rechtfertigung für Gewalt und Krieg hat.

Wenn wir den Aberglauben im Islam reduzieren wollen, müssten wir also eine Deutung und Bedeutung des Begriffes „Schirk“ vornehmen, die nicht von abergläubischer Tradition und identitärpolitischen Interessen geprägt ist.

Wir müssten den islamischen Aberglauben in die Märchenbücher verbannen … und wir müssten das Betrachten von „Schirk“ reformieren.

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