Wer vertritt die Muslime in Deutschland?

Wer vertritt die Muslime in Deutschland?

Autor: Massud Reza

Håkon Sataøen

Vor einigen Wochen ging ich auf die problematische Kooperation zwischen dem Bundesland Niedersachsen und dem islamischen Dachverband DITIB ein, was die inhaltliche Ausrichtung des islamischen Religionsunterrichts an deutschen Grundschulen angeht.1 Nach Verfassungsrecht leben wir in einem „föderalistischen Bundesstaat“, womit man den Bundesländern einen relativ breiten Spielraum zugesteht, was Bildungspolitik, Innenpolitik und weiteren Politikfeldern anbelangt. Selbst in politischen Kooperationsfragen sehen wir Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern, dass man wunderbar am Beispiel NRW sehen kann.

Die NRW-Integrationsministerin, Serap Güler (CDU), kündigte an, dass demnächst nicht nur die herkömmlichen Islamverbänden mit am runden Tisch sitzen werden, sondern sie ebenfalls liberale und weltoffene muslimische Vereinigungen miteinbeziehen möchte. Das Argument, welches diesem bald zu realisierendem Vorhaben zugrunde gelegt wird, ist die Pluralität im Islam sichtbar zu machen. Ein Meilenstein also?

Zumindest wäre dies ein erster und wichtiger Schritt, um nicht ausschließlich ein bestimmtes (konservatives) Islamverständnis zu privilegieren und vorzuziehen. Differenzen und Interessengegensätzen der muslimischen Akteure können argumentativ in der persönlichen Auseinandersetzung begegnet werden, statt -wie bisher üblich- aus der Ferne die Kritik zu üben (oder gar persönlich jemanden zu verunglimpfen). Es ist auch deshalb seitens der Integrationsministerin Güler ein guter Vorschlag, weil der (nordrhein-westfälische) Staat endlich auch anderen, friedfertigen und liberaleren Islaminterpretationen einen Platz am runden Tisch gewährt, um Muslimen anderer theologischer Ausrichtungen zu signalisieren, dass auch ihre Interessen, Wünschen und Bedürfnisse ernstgenommen werden.

Wie allseits bekannt, gibt es im Islam keine zentrale Instanz, die den Islam nach außen hin repräsentiert. Einen Papst oder von allen Muslimen weltweit anerkannten Klerus gibt es nicht. Aus dieser Ausgangslage heraus können sich Vorteile, aber durchaus auch Nachteile ergeben. Ein wichtiger Vorteil wäre, dass keine religiöse Instanz zwischen mir und Gott existiert. Bei Glaubensfragen kann ich mich auf Gott konzentrieren und ganz individuell mit ihm kommunizieren, mich in meiner Spiritualität bewegen, ohne dass es eine zwischengeschaltete Instanz gibt. Hingegen wäre ein Manko: Im Islam gibt eben keine absolute, weltliche Autorität, dafür aber eine Fülle an muslimischen Strömungen. Konsequenterweise ist es für den Staat kein leichtes Unterfangen, sich die Ansprechpartner auszusuchen, die im Namen der Mehrheit der Muslime in Deutschland sprechen. Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Prinzipien des deutschen Grundgesetzes, welche natürlich von allen muslimischen Ansprechpartnern bejaht und gelebt werden müssen, ist natürlich die Frage nach der Vertretung der muslimischen Majorität sehr interessant.

Ein nüchterner Blick in die vom „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ erhobene repräsentative Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ vom Jahre 20092 verdeutlicht, wie relativ unbekannt die Dachverbände bei den Muslimen sind. Ins Auge springt zum einen die Zahl, dass etwa nur 10% der muslimischen Befragten etwas vom „Koordinationsrat der Muslime“ gehört haben.3 Bei diesem Gremium geht es um einen Zusammenschluss der vier großen Dachverbände: DITIB, Zentral der Muslime, VIKZ sowie der Islamrat. Aber auch was die einzelnen Verbände angeht, herrscht eine mangelnde Kenntnis über sie, da nicht einmal die Hälfte der muslimischen Befragten einen Verband kannten. Die Zahlen liegen zwischen 16% – 44%.4 Immerhin gaben 37% der Personen, die die Verbände kannten, an, dass sie sich teilweise von ihnen vertreten fühlen.5 Damit man mich nicht missversteht: Dass die Mehrheit der Befragten die islamischen Dachverbände nicht kennt, ist keine Gretchenfrage. Jedoch ist ein Dreh – und Angelpunkt für mich erreicht, sobald sich die genannten Verbände als die absolute Vertretung der Muslime in Deutschland in den Medien aufplustern. Sie sind allein schon deswegen nicht legitimiert im Namen „der Muslime“ in Deutschland zu sprechen, weil die Mehrheit sie nicht als ihre Vertretung ansieht. Momentan möchten sie als Religionsgemeinschaft anerkannt werden, und zwar verstanden als „Körperschaft des Öffentlichen Rechts“, was ihnen auf staatlicher Ebene wieder viele Privilegien einräumt. Wie soll das aber funktionieren, wenn doch die islamische Religionsgemeinschaft so zersplittert ist? Außerdem: Die Mehrheit kennt die Verbände gar nicht, also wie kann man dann den Anspruch erheben, im Namen der Mehrheit zu sprechen?

Im Umkehrschluss heißt es übrigens nicht, dass dafür liberale muslimische Vereinigungen die Mehrheit vertreten. Zu Vertretungen liberaler Muslimen gehören beispielsweise der Liberal Islamische Bund (LIB), das Muslimische Forum Deutschland (MFD) oder auch die Ibn Rushd Goethe Moschee (IRGM). Inzwischen befindet sich ein neuer Verband in der Gründungsphase. Dabei handelt es sich um die Muslimische Gemeinschaft NRW, maßgeblich mitgetragen vom islamischen Theologen an der Münsteraner Universität Mouhanad Khorchide. Der Name dieses Verbandes sollte aber nicht in die Irre führen, denn auch Muslime (als ordentliche Mitglieder) sowie Nichtmuslime (als außerordentliche Mitglieder) können sich außerhalb von NRW in die Vereinigung eintragen.6 Die Frage danach, was gewollt bzw. angestrebt wird, wird folgendermaßen beantwortet: „Wir wollen möglichst viele Muslime in Deutschland organisieren, um die verschiedensten Kompetenzen und konstruktiven Ideen zusammenzubringen. So wollen wir einen positiven Beitrag für unsere Gesellschaft und für das friedliche Zusammenleben der Vielfalt leisten. Der Islam hat einst Europa bereichert, wir wollen an diesen Erfahrungen anknüpfen und nach vorne schauen, mit dem Anspruch: Wir wollen als Muslime auch heute Europa bereichern.“

Dieser eine letzte wichtige Satz sollten sich allen muslimischen Akteuren zu Herzen nehmen, die ein wirkliches Interesse an einer solidarischen Gesellschaft haben, mit den Grundwerten des Grundgesetzes und der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechten als Handlungsrahmen. Aufgrund der breiten Vielfalt im Islam und der daraus ergebenden Challenge, die vielen muslimischen Interessen zu berücksichtigen, kann das Bundesland NRW mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, wie eine erweiterte Kooperation ausschauen kann. Davon können sich dann so manche Bundesländer eine Scheibe von abschneiden.

2 Es gibt eine weitere Studie vom Jahre 2016 mit der gleichen Überschrift sowie von derselben Institution erhoben, jedoch geht es da primär um islamische Wohlfahrtspflege, vorschulische Kinderbetreuung und Altenpflege.

4 Ebd. S.173-174

5 Ebd. S.175

6 Die äußerst lesenswerte Gründungserklärung verlinke ich sehr gerne: https://www.mg-nrw.de/profil.html

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