Geldauflagen

Zuweisungen von Geldauflagen sind eine wertvolle Unterstützung! Mit Ihrer Zuweisung ermöglichen Sie der Ibn Rushd-Goethe Moschee, Programme und Projekte für Gleichberechtigung und Radikalisierungsprävention wirkungsvoll umzusetzen. Jeder noch so kleine Betrag hilft weiter, jeder größere ist mehr als willkommen. Vielen Dank!

Im Falle einer Zuweisung von Geldauflagen verpflichten wir uns:

  • eine zeitnahe Geldauflagenverwaltung sicherzustellen.

  • die Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck zu verwenden

  • die zuweisende Behörde umgehend über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zu informieren.

  • zu Jahresbeginn die zuweisenden Behörden über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem jeweils abgelaufenen Kalenderjahr zu unterrichten.

Wir möchten Sie bitten, ausschließlich die folgende Bankverbindung für Geldauflagen zu verwenden. Bitte geben Sie im Verwendungszweck immer das Aktenzeichen, das zuständige Gericht oder die Staatsanwaltschaft an. Nur dann können wir gewährleisten, die zuständige Behörde über den Zahlungseingang zu informieren. Für Geldauflagen werden keine Zuwendungs-/Spendenbescheinigungen ausgestellt.

Berliner Sparkasse

IBAN: DE02 1005 0000 0190 7701 12

BIC: BELADEBEXXX

 

 

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