Selbstbestimmungsrecht und der Religionsfreiheit bei der männlichen Beschneidung

Wie verhält es sich mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Religionsfreiheit bei der männlichen Beschneidung?

 

Flickr.com user Religiöse Rituale dienen oftmals der eigenen, individuellen Frömmigkeit. Das Beten kann zur inneren Vervollkommnung beitragen, das Fasten zum Reinigen des Körpers oder die Almosenabgabe an bedürftigen Menschen kann ein (marginaler) Beitrag zum riesigen Begriff der „sozialer Gerechtigkeit“ darstellen. Hingegen ist der rituelle Vorgang der Beschneidung eine religiöse Tradition, welches man im Judentum und im Islam vorfindet, die in heutigen modernen Gesellschaften auf Problemen stoßen können. In Italien gab es vor wenigen Wochen einen tödlichen Fall, bei dem ein fünf Monate altes Baby aufgrund von Blutungen ums Leben kam. Die Beschneidung wurde ohne medizinische Kenntnisse eigenverantwortlich von den Eltern durchgeführt. Sie hatten religiöse Gründe das Kind zu beschneiden.

Solch ein furchtbarer Fall ist sicherlich nicht repräsentativ für die Beschneidung an sich, die wiederum unter Berücksichtigung medizinischer Fachkenntnisse professionell von geschulten Ärzten in Deutschland und Europa durchgeführt wird. Man kann neben religiösen Gründen auch medizinische bzw. gesundheitliche Gründe geltend machen, weshalb eine Beschneidung sinnvoll sein kann. Zu den religiösen Gründen hat der Journalist, Hüseyin Topel, vor wenigen Tagen in seinem Deutschlandfunk-Artikel mit Hilfe des Islamwissenschaftlers Matthias Rohe gezeigt, dass die religiös motivierte Beschneidung im Islam keine expliziten Hinweis im Koran habe, sondern die religiöse Praxis aus dem Judentum übernommen wurde. Weiterhin falle sie nicht unter die Rubrik der „Pflichten“ im islamischen Recht (anders als das Beten und Fasten), sondern gilt lediglich als „Empfehlung“. Trotz dieser Aspekte der Beschneidung tauchen vermehrt wichtige gesellschaftliche Fragen auf, die sich eine kritische Öffentlichkeit stellen sollte. Immerhin geht es um mehrere Ebenen: Die Rechtliche (inwiefern stellt die Beschneidung eine Körperverletzung dar?), die Medizinische (inwieweit gibt es medizinisch vertretbare Vor – und Nachteile?), die Verfassung (Welchen Handlungsspielraum hat die Religionsfreiheit hier?), die Gesellschaftliche (Worin besteht im Beschneidungsfall die Problematik zwischen Kollektiv – und Individualrecht?). Wenn im Folgenden von „Beschneidung“ die Rede ist, ist damit ausschließlich die männliche Beschneidung gemeint.1 Selbstverständlich können aus Platzgründen nicht auf alle Ebenen eingegangen werden, jedoch werden einige wichtige Grundaspekte herausgegriffen.

Eine religiös begründete Beschneidung wird häufig als der Lackmustest schlechthin gesehen, um in die Glaubensgemeinschaft aufgenommen zu werden. Beim Beschneidungsakt wird dem Jungen ein Stück seiner Vorhaut entfernt, der ihn in patriarchal-traditionell orientierten Familien zu einem „richtigen Mann“ oder einem „richtigen Muslim“ werden lässt. Dass man sich aus religiösen Gründen beschneiden lassen möchte, ist an sich nichts Verwerfliches. Man kann aus religiösen Gründen beten, fasten und auch pilgern. Ja, warum sich denn nicht auch beschneiden lassen? Ich möchte einen bedeutsamen Einwand betonen, der für mich einen gewichtigen Wert hat. Eine religiös begründete Beschneidung durchzuführen, wird häufig von der Familie entschieden und nicht vom Kind selbst. Und da liegt für mich ein großes Problem. Ich halte es für völlig unangemessen, wenn ein irreversibler medizinischer Vorgang ausgeführt wird, um in die körperliche Unversehrtheit des Kindes einzugreifen. Diesen medizinischen Eingriff führt man im Regelfall dann durch, wenn Ärzte beispielsweise gesundheitliche Probleme beim Jungen feststellen. Dann ist es geradezu geboten (und für die Ärzte vielleicht sogar verpflichtend), dass das Kind aus gesundheitlichen Gründen beschnitten werden sollte.

Aber bis zu dieser Feststellung ist die Beschneidung aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt! Nun könnte man doch das Argument der Religionsfreiheit anwenden. Schließlich geht es um Religion: Man möchte mittels der Beschneidung in den Bund Gottes aufgenommen werden. Mit Sicherheit hat dieses Argument seine Berechtigung, jedoch wird häufig übersehen, dass die Religionsfreiheit, verstanden als Grund – und Menschenrecht, stets individuell zu betrachten ist, wie das bei allen Grund – und Menschenrechten eben der Fall ist. Sollte also irgendjemand auf sein Recht auf Religionsfreiheit pochen, ist es letztlich das Individuum oder konkreter in diesem Fall: Das Kind, was beschnitten werden soll! Hier sehen wir also einen spannenden Konflikt: Kollektivrecht (der Familie) oder Individualrecht (des Jungen)?

Da das Kind sich häufig noch im Säuglingsalter bzw. im Kindergarten – oder Grundschulalter bewegt, kann der Junge sich nicht auf sein Recht auf Religionsfreiheit berufen, weil ihm – qua junges Alter – schlichtweg das Reflexionsvermögen fehlt, um die Bedeutung einer solchen religiösen Praxis zu verstehen. Dies kann der Junge jedoch im späteren Verlauf seines Lebens besser verstehen, sobald er ein religionsmündiges Alter erreicht hat, bei der er nach reichlicher Überlegung zur Entscheidung kommt, ob er beschnitten werden möchte, oder nicht.

Um mehr geht es nicht! Ich bin nicht für ein absolutes Verbot der Beschneidung, sondern lediglich dafür, dass die Beschneidung zu einem späteren Zeitpunkt verschoben wird, sprich: Das Kind trifft seine Entscheidung später selbstbestimmt. Nun können religiöse Einwände vorgebracht werden, dass es doch geboten sei, die Beschneidung durchzuführen. In der islamischen Überlieferung findet man jedoch keinen Hinweis, in welchem Alter der Junge beschnitten werden sollte. Manche muslimischen Eltern lassen die Beschneidung ab dem 3., 4., 5., 6. oder manchmal sogar in späteren Lebensjahren ausführen. Da wir im Islam also eine solche Flexibilität haben, sollten wir sie doch positiv nutzen, um dies den gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Trifft der Junge später, seine aus einem Reflexionsprozess hervorgegangene Entscheidung, sich aus religiösen Gründen beschneiden zu lassen selbst, sehe ich darin keine weiteren Probleme.

Medizinisch könnte nun vertreten werden, dass das Kind gesundheitliche Vorteile aus einer solchen Beschneidung davonträgt und daher das Ganze völlig unproblematisch sei. Nicht selten werden Institutionen zitiert, die die Vorteile auch tatsächlich belegen, wie das z.B. bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Fall ist. Die Beschneidung wird demnach in Gebieten empfohlen, wo es eine hohe HIV-Infektionsrate gibt, wie das bedauerlich in einigen afrikanischen Ländern der Fall sei. Eine Beschneidung könnte danach das Risiko einer solchen Infektion verringern, heißt es seitens der WHO. Jedoch wird nirgends von ihr gesagt, dass man ein Kind beschneiden lassen sollte! Die gesundheitlichen Vorteile kommen nämlich nicht dem Jungen zugute, sondern dem erwachsenen Mann. Anders ausgedrückt: Erst wenn die Geschlechtsreife erreicht wird, können die gesundheitlichen Vorzüge genossen werden.

Man könnte noch auf weiteren Punkten eingehen, wie die rechtliche Dimension, jedoch sollte das fürs Erste genügen. Sowohl der Islam als auch das Judentum müssten sich aus meiner Sicht nach vorne bewegen und bestimmte religiöse Traditionen über – oder weiterdenken. Die Beschneidung soll ja nicht (juristisch) abgeschafft, sondern lediglich zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden, wo der Betroffene, also das Kind, die Entscheidung selbst für sich trifft. Der Bund mit Gott wird bestimmt keine Beeinträchtigung erfahren, da es doch um den Aspekt der Freiwilligkeit gehen sollte, um in den Bund Gottes aufgenommen zu werden. Diese Entscheidung sollte man daher niemandem vorenthalten!

1 Die menschenverachtende, weibliche Genitalbeschneidung, die es leider immer noch gibt und mal islamisch oder auch nichtislamisch begründet wird, ist völlig indiskutabel und soll hier nicht weiter thematisiert werden.

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3 komentar untuk “Selbstbestimmungsrecht und der Religionsfreiheit bei der männlichen Beschneidung”

  1. Sehr geehrter Herr Massud Reza,
    danke für diesen sachlichen Bericht. Es gibt nichts hinzuzufügen. Ich fände es gut, wenn dieser Text in Medien für Juden und Muslime veröffentlicht werden könnte. Vielleicht sind entsprechende Zeitungen offen dafür.

    Freundliche GrĂĽĂźe
    Sigrid Rumpf

  2. Knabenbeschneidung nur bei Juden und Muslimen ?
    Die Knabenbeschneidung wird auch bei Christen praktiziert, z.B. in den Philippinen und in den USA.

    Bund mit Gott ?
    Mit welchem Gott wird da ein Bund geschlossen, und warum nicht mit Göttin?
    Wer hat diesen Gott wann und zu welchem Zweck erfunden? Nur um anschlieĂźend einen Bund mit diesem von ihm erfundenen Gott zu schlieĂźen? Das finde ich absurd.
    Warum muss in die Schöpfung dieses Gottes von Menschenhand eingegriffen werden? Hat Gott das nicht gut genug hinbekommen?

    Wenn ich jemandem auf der StraĂźe begegne, kann ich ihm nicht ansehen, ob er beschnitten ist oder nicht, kann seine mögliche Religionszugehörigkeit an diesem Merkmal nicht erkennen — und habe auch nicht das BedĂĽrfnis, dies näher zu untersuchen.

    Religionsfreiheit:
    Die Knabenbeschneidung ist, wie das ZufĂĽgen jeder anderen irreversiblen Körperverletzung, zu der der Betroffene nicht seine Einwilligung gegeben hat, in jedem Fall eine Straftat. Die Religionsfreiheit deckt m.W. das Begehen von Straftaten nicht; den § 1631d BGB halte ich diesbezĂĽglich fĂĽr sehr problematisch und fragwĂĽrdig. Denn wenn das Begehen von Straftaten im Rahmen der ReligionsausĂĽbung keine Straftat sein soll, was ist es dann — und wie weit möchte man den Interpretations- und Handlungsspielraum ausdehnen?

    Eckhardt Kiwitt, Freising

  3. Harald Jochmann

    Zur Beschneidung gibt es in der Genesis, Kapitel 17, Verse 10 – 14 die Aussage, dass zur Festigung des abrahamitischen Bundes zwischem Gott und den Israeliten Knäblein, sobald sie acht Tage alt sind, zu beschneiden sind. Dem Autor dieser Verse schwebte wohl ein Gott als Monster vor, aber nicht ein Gott der Liebe, wenn man sich einfĂĽhlt, welch eine Folter die Beschneidung ist. Die meisten jĂĽdischen Familien lassen ihre Söhne kurz nach der Geburt beschneiden. Ich wĂĽrde meinen Sohn nie beschneiden lassen (auĂźer im Krankheitsfalle, falls erforderlich).
    Im Koran ist eine Beschneidung nicht erwähnt. Lediglich eine Ăśberlieferung besagt, dass der Prophet Muhammad ohne oder mit einer sehr kurzen Vorhaut zur Welt gekommen sei. Die Beschneidung von Knaben wird heute bei Muslimen als ein Zeichen der Religionszugehörigkeit im Kindesalter durchgefĂĽhrt. Beschnitten zu sein kann interpretiert werden als “dem Vorbild des Propheten” nachzueifern.
    In beiden Fällen ist mein Fazit, dass es hier eigentlich um eine negative Einstellung zur Sexualität geht; denn Umfragen unter Beschnittenen ergeben überwiegend, dass die Beschneidung die lustvolle Empfindung der Sexualität ziemlich eingeschränkt hat.

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